Perestroika Tours – Spezialist für geführte Reisen mit Wohnmobil, Caravan, Reisemobil, Freizeitmobil, Autotouristen und Autotourismus - Fernreisen
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Reisebedingungen

 

1. ABSCHLUSS EINES REISEVERTRAGS

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.

1.3. Die Teilnehmer an den Fahrten reisen grundsätzlich mit Ihrem eigenen Gespann (Zugfahrzeug und Wohnwagen) oder Reisemobil. Für jedes Teilnehmerfahrzeug muss ein gültiger Schutzbrief (für In- und Ausland) mitgeführt werden. Der Wohnwagen muss mitversichert sein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Auslandsreisen eine grüne Versicherungskarte erforderlich ist, und dass für Reisen in außereuropäische Gebiete, in denen die grüne Karte nicht gilt, eine Erweiterung des Versicherungsschutzes beantragt werden muss, die ggf. bei der Einreise in die jeweiligen Länder nachgewiesen werden muss. Die Fahrzeuge müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, die Fahrer und die Teilnehmer den konditionellen Anforderungen gewachsen sein.

1.4. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges angenommen, bedürfen jedoch noch der schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Reisevertrag kommt mit Annahme durch uns (Buchungsbestätigung) zustande.

1.5. Buchungsbestätigung erfolgen nur durch uns.

1.6. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht schriftlich zu, können wir darüber anderweitig verfügen.

1.7. Falls Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Abreise erhalten haben, müssen Sie uns umgehend benachrichtigen, damit wir Sie Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, noch zusenden bzw. zur Abholung bereithalten können.

1.8. Für langfristige Vorausbuchungen, also Anmeldungen für noch nicht in einem gültigen Prospekt veröffentlichte Reisen, sind die Angaben im derzeit gültigen Prospekt (z.B. Touren, Termine, Leistungen, Preise sowie Reise- und Zahlungsbedingungen) nicht verbindlich. Insoweit ist Ihre Anmeldung nicht verbindlich, sondern optional.

2. Bezahlung

2.1. Nach Erhalt des Sicherungsscheines, der Ihnen mit der Buchungsbestätigung zugesandt wird, ist eine Anzahlung pro Person in Höhe von 10 % des Reisepreises zu leisten. Der vollständige Reisepreis ist spätestens 55 Tage vor Abreise fällig, d. h. er muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei uns in Hausbay eingegangen sein. Mit der Buchungsbestätigung wird Ihnen eine Rechnung zugesandt, aus der sich die Höhe der Anzahlung sowie des Reisepreises ergibt. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Bezahlung des Rechnungsbetrages. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Setzung einer Nachfrist. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht gezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz in Höhe der Rücktrittskosten nach Ziffer 5.2 verlangen.

3. Leistungen und Preise

3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in unserem Programm, das für den Reisezeitraum gültig ist.

3.2. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

3.3. Soweit eine Reise im Programm nicht anders beschrieben ist, schließen unsere Preise die Stellplatzgebühren für die Nutzung der verschiedenen Stellplätze der angebotenen Reise ein.

3.4. Der Reisepreis gilt pro Person und bezieht sich auf 2 Personen pro Fahrzeug. Haustiere können entsprechend der jeweiligen Reiseauschreibung mitgenommen werden. Mehrkosten die durch die Tiere entstehen sind vom Halter zu tragen.

4. Leistungsabweichungen und Preisänderungen

4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4.5. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Reisebeginn von mehr als 4 Monaten liegt. Sie ist des weiteren nur zulässig, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Kündigen wir Ihnen eine zulässige Preisänderung an, die 5 % des Reisepreises übersteigt, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung schriftlich erklärt werden. In diesem Falle haben Sie die unter Ziff. 4.4 genannten Rechte gleichermaßen.

4.6. Wir weisen darauf hin, dass viele Campingplätze, die wir während unserer Fahrten anfahren, nicht den Qualitätsstandards entsprechen, den Sie vielleicht aus Deutschland gewöhnt sind. Obwohl wir versuchen, stets hochqualitative Plätze anzufahren, kann es im Einzelfall zu Qualitätseinbußen im Hinblick auf Hygienestandards der sanitären Einrichtungen/Toiletten, Wasserqualität, Stromversorgung kommen.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse schriftlich tun. Maßgeblich ist ­ auch bei telefonischer Buchung ­ der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldetem Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder eine Entschädigung laut nachfolgender Aufstellung verlangen.
Ab Anmeldung bis 55 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, vom 54. bis 10. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises, es sei denn, dass Sie einen geringeren Schaden nachweisen.

5.3. Treten Sie Ihre Reise, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, nicht an, bleibt der volle Reisepreis zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keinerlei Rückerstattung; dies gilt jedoch nicht, wenn Sie uns einen geringeren Schaden nachweisen.

5.4. Im Reisepreis ist eine Reiserücktritts-Versicherung der Europäischen Reiseversicherung AG enthalten. Versicherungsschutz besteht bei Rücktritt vor Reiseantritt aus versichertem Grund. Mit der Buchungs-bestätigung erhalten Sie einen Versicherungsschein, dem Sie die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten entnehmen können. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren. Weiter Infos Seite 46.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen.

7. Kündigung des Reisevertrags

7.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, innere Unruhe, Naturkatastrophen, Epidemien usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.

7.2. Der Reisevertrag kann von uns jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren der Reiseveranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Reisevertrages nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund kann unter Umständen gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Erfolgt die Kündigung, so erhalten Sie den gezahlten Reisepreis. Hinsichtlich der von uns erbrachten Leistungen verbleibt uns, unter Beachtung von Punkt 6. ein anteiliger Entschädigungsanspruch.

7.3. Ist bei der Reiseausschreibung in unserem Prospekt eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, können wir bei deren Nichterreichung bis zum angegebenen Termin den Reisevertrag kündigen. Wir werden in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise Sie hiervon in Kenntnis setzten, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuteilen, sowie Ihnen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

8. Gewährleistung

8.1. Wir sind verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass Sie die zugesicherten Eigenschaften aufweist und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder Mindern.

Wir gewähren insbesondere
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und Zielortes.

8.2. Wird die Reise oder eine Reiseleistung nur mangelhaft erbracht, so können Sie entsprechend § 651 c BGB Abhilfe verlangen, es sei denn, dass die Kosten der Abhilfe in einem unverhältnismäßigen Aufwand zu dem gerügten Mangel stehen. In diesem Fall können wir ihr Abhilfeverlangen zurückweisen.

8.3. Leisten wir innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, erklären wir, dass Abhilfe nicht möglich ist oder ist eine sofortige Abhilfe durch Ihr besonderes Interesse geboten, so können Sie
a) entsprechend § 651 c BGB selbst auf unsere Kosten nach den Umständen
erforderliche Abhilfe vornehmen

b) entsprechend § 651e BGB möglichst durch schriftliche Erklärung den Reisevertrag kündigen, falls Ihnen wegen des gerügten Mangels aus wichtigem und erkennbaren Grund die Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, falls infolge der Nichterbringung der Reiseleistung die Reise erheblich beeinträchtigt ist. Sie behalten in diesem Fall den Anspruch auf Rückbeförderung, soweit dieser Vertragsbestandteil war, evtl. anfallende Mehrkosten tragen wir. Wir sind aber berechtigt, für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistung eine Entschädigung zu verlangen, sofern diese Leistungen für Sie nicht ohne Interesse waren.

8.4. Erbringen wir eine mangelhafte Reiseleistung, so können Sie gemäß § 651d BGB für die Dauer des Mangels eine Minderung des Reisepreises verlangen, es sei denn, Sie haben es schuldhaft unterlassen den Mangel anzuzeigen.

9. Schadenersatz, Haftungsbeschränkung

9.1. Beruht der Mangel der Reise auf einem Umstand, den wir zu vertreten haben, so können Sie unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

9.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist insoweit ausgeschlossen oder beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (wie z. B. durch die Abkommen von Warschau und Guadalajara) die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen dem Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9.3. Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises bei Sachschaden beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) wir für einen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle gegen den Veranstalter gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind, haften wir bis 4.100.- Euro; sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist unsere Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

9.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

10. Pilotreisen

Pilotreisen sind sogenannte Erstlingsfahrten, bei denen es vor Ort zu Änderungen am Programm, Routen und Standorten kommen kann, die uns bei Drucklegung und Abreise noch nicht bekannt waren. Dies kann z.B. daran liegen, dass Strassen, Stellplätze oder Grenzübergänge plötzlich und überraschend gesperrt oder geschlossen werden. Dem Charakter der Pilotreise haben wir durch einen geringeren Reisepreise bereits vorab Rechnung getragen.


11. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnisnahme zu geben. Diese ist beauftragt, Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärung, hat die Reiseleitung bzw. Agentur nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger, möglichst schriftlich, mitgeteilt werden.
Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen Ihnen Gewährleistungsansprüche nicht zu.

12. Ausschluss von Ansprüchen

Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz (§§ 651 c bis
651 f BGB) müssen Sie gem. § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Die genannten Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Verjährung

13.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Reiseveranstalters beruhen.

13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

13.3.
Die Verjährung nach Ziffer 13.1 u. 13.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.

13.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Versicherungsvorschriften

14.1. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich und übernehmen im Falle der Missachtung alle Konsequenzen (z. B. bei Schmuggel).

14.2. Die Beschaffung der Visa wird vom Reiseveranstalter übernommen. Sie müssen im Besitz eines Reisepasses mit ausreichender Gültigkeit sein. Sollten Sie die geforderten Unterlagen zur Einreisegenehmigung nicht zu dem von uns vorgegebenen Termin bei uns einreichen, können wir die daraus entstehenden Mehrkosten auf Sie umlegen. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.

14.3. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften.

15. Gerichtsstand

Leistung- und Erfüllungsort für Sie ist Hausbay. Gerichtsstand für Vollkaufleute, Personen, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passivprozesse ist St. Goar.

16. Hinweis nach BDSG und Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie als Reisender dem Reiseveranstalter zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, werden von uns gespeichert und verwandt, soweit dies zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Sie sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit und beeinträchtigen die Wirksamkeit des Reisevertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.


VERANSTALTER

Perestroika Tours GmbH
Schinderhannes 1 D-56291 Hausbay / Pfalzfeld
Tel. (06746) 80 28 0 · Fax 80 28 14
Geschäftsführer: Sabine Machado-Rettau
AG Koblenz, HRB 5939


Stand 8/2007