1. ABSCHLUSS EINES REISEVERTRAGS
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrags verbindlich an.
1.2. Die
Anmeldung erfolgt durch den Anmelder für alle
in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen
haben.
1.3. Die
Teilnehmer an den Fahrten reisen grundsätzlich
mit Ihrem eigenen Gespann (Zugfahrzeug und Wohnwagen) oder Reisemobil.
Für jedes Teilnehmerfahrzeug muss ein gültiger Schutzbrief
(für In- und Ausland) mitgeführt werden. Der Wohnwagen
muss mitversichert sein. Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass für Auslandsreisen eine grüne Versicherungskarte
erforderlich ist, und dass für Reisen in außereuropäische
Gebiete, in denen die grüne Karte nicht gilt, eine Erweiterung
des Versicherungsschutzes beantragt werden muss, die ggf. bei
der Einreise in die jeweiligen Länder nachgewiesen werden
muss. Die Fahrzeuge müssen sich in einem technisch einwandfreien
Zustand befinden, die Fahrer und die Teilnehmer den konditionellen
Anforderungen gewachsen sein.
1.4. Alle
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges angenommen,
bedürfen jedoch noch der schriftlichen Bestätigung
durch uns. Der Reisevertrag kommt mit Annahme durch uns (Buchungsbestätigung)
zustande.
1.5. Buchungsbestätigung
erfolgen nur durch uns.
1.6. Weicht
der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen.
An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden.
Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht schriftlich
zu, können wir darüber anderweitig verfügen.
1.7. Falls
Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage
vor Abreise erhalten haben, müssen Sie uns umgehend benachrichtigen,
damit wir Sie Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, noch zusenden
bzw. zur Abholung bereithalten können.
1.8. Für
langfristige Vorausbuchungen, also Anmeldungen für noch
nicht in einem gültigen Prospekt veröffentlichte
Reisen, sind die Angaben im derzeit gültigen Prospekt (z.B.
Touren, Termine, Leistungen, Preise sowie Reise- und Zahlungsbedingungen)
nicht verbindlich. Insoweit ist Ihre Anmeldung nicht verbindlich,
sondern optional.
2. Bezahlung
2.1. Nach
Erhalt des Sicherungsscheines, der Ihnen mit der Buchungsbestätigung
zugesandt wird, ist eine Anzahlung pro Person in Höhe von
10 % des Reisepreises zu leisten. Der vollständige Reisepreis
ist spätestens 55 Tage vor Abreise fällig, d. h. er
muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung
bei uns in Hausbay eingegangen sein. Mit der Buchungsbestätigung
wird Ihnen eine Rechnung zugesandt, aus der sich die Höhe
der Anzahlung sowie des Reisepreises ergibt. Die Aushändigung
der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Bezahlung des Rechnungsbetrages.
Zahlungsverzug berechtigt uns zur Setzung einer Nachfrist. Haben
Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht gezahlt, können
wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz in
Höhe der Rücktrittskosten nach Ziffer 5.2 verlangen.
3. Leistungen und Preise
3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich
die Beschreibungen und Preisangaben in unserem Programm, das
für den Reisezeitraum gültig ist.
3.2. Orts-
und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben
werden, sind für den Reiseveranstalter und
dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand
der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des
Reiseveranstalters gemacht wurden.
3.3. Soweit
eine Reise im Programm nicht anders beschrieben ist, schließen unsere Preise die Stellplatzgebühren
für die Nutzung der verschiedenen Stellplätze der angebotenen
Reise ein.
3.4. Der
Reisepreis gilt pro Person und bezieht sich auf 2 Personen
pro Fahrzeug. Haustiere können entsprechend der jeweiligen
Reiseauschreibung mitgenommen werden. Mehrkosten die durch die
Tiere entstehen sind vom Halter zu tragen.
4. Leistungsabweichungen und Preisänderungen
4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
4.3. Der
Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4. Im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung
der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber
geltend zu machen.
4.5. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages
sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
und dem Reisebeginn von mehr als 4 Monaten liegt. Sie ist des
weiteren nur zulässig, wenn dies mit genauen Angaben zur
Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit
einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für
bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Kündigen wir Ihnen eine zulässige Preisänderung an, die 5 % des Reisepreises übersteigt, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung schriftlich erklärt werden. In diesem Falle haben Sie die unter Ziff. 4.4 genannten Rechte gleichermaßen.
4.6. Wir
weisen darauf hin, dass viele Campingplätze,
die wir während unserer Fahrten anfahren, nicht den Qualitätsstandards
entsprechen, den Sie vielleicht aus Deutschland gewöhnt
sind. Obwohl wir versuchen, stets hochqualitative Plätze
anzufahren, kann es im Einzelfall zu Qualitätseinbußen
im Hinblick auf Hygienestandards der sanitären Einrichtungen/Toiletten,
Wasserqualität, Stromversorgung kommen.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1. Sie
können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung
in Ihrem Interesse schriftlich tun. Maßgeblich ist auch
bei telefonischer Buchung der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung
bei uns.
5.2. Treten
Sie vom Reisevertrag zurück, können wir
pro angemeldetem Teilnehmer eine angemessene Entschädigung
konkret berechnen oder eine Entschädigung laut nachfolgender
Aufstellung verlangen.
Ab Anmeldung bis 55 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises,
vom 54. bis 10. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises, es sei
denn, dass Sie einen geringeren Schaden nachweisen.
5.3. Treten
Sie Ihre Reise, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, nicht
an, bleibt der volle Reisepreis zur Zahlung fällig
bzw. erfolgt keinerlei Rückerstattung; dies gilt jedoch
nicht, wenn Sie uns einen geringeren Schaden nachweisen.
5.4. Im Reisepreis ist eine Reiserücktritts-Versicherung der Europäischen Reiseversicherung AG enthalten. Versicherungsschutz besteht bei Rücktritt vor Reiseantritt aus versichertem Grund. Mit der Buchungs-bestätigung erhalten Sie einen Versicherungsschein, dem Sie die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten entnehmen können. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren. Weiter Infos Seite 46.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen
sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich
um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen
stehen.
7. Kündigung des Reisevertrags
7.1. Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, innere Unruhe, Naturkatastrophen,
Epidemien usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
7.2. Der
Reisevertrag kann von uns jederzeit aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt
werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren der Reiseveranstalter
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls
und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile
die Fortsetzung des Reisevertrages nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund kann unter Umständen gegeben sein,
wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen
Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer
durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört
oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen
wird oder abgeholfen werden kann. Erfolgt die Kündigung,
so erhalten Sie den gezahlten Reisepreis. Hinsichtlich der
von uns erbrachten Leistungen verbleibt uns, unter Beachtung
von Punkt 6. ein anteiliger Entschädigungsanspruch.
7.3. Ist
bei der Reiseausschreibung in unserem Prospekt eine Mindestteilnehmerzahl
vorgesehen, können wir bei deren Nichterreichung
bis zum angegebenen Termin den Reisevertrag kündigen. Wir
werden in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung
für die Nichtdurchführung der Reise Sie hiervon in
Kenntnis setzten, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuteilen, sowie Ihnen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche können
nicht gestellt werden.
8. Gewährleistung
8.1. Wir
sind verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass Sie die
zugesicherten Eigenschaften aufweist und nicht mit Fehlern
behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder Mindern.
Wir gewähren insbesondere
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die
ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen
Ziellandes und Zielortes.
8.2. Wird
die Reise oder eine Reiseleistung nur mangelhaft erbracht,
so können Sie entsprechend § 651 c BGB Abhilfe verlangen,
es sei denn, dass die Kosten der Abhilfe in einem unverhältnismäßigen
Aufwand zu dem gerügten Mangel stehen. In diesem Fall können
wir ihr Abhilfeverlangen zurückweisen.
8.3. Leisten
wir innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist
keine Abhilfe, erklären wir, dass Abhilfe nicht möglich
ist oder ist eine sofortige Abhilfe durch Ihr besonderes Interesse
geboten, so können Sie
a) entsprechend § 651
c BGB selbst auf unsere Kosten nach den Umständen
erforderliche
Abhilfe vornehmen
b) entsprechend § 651e
BGB möglichst durch schriftliche Erklärung
den Reisevertrag kündigen, falls Ihnen wegen des gerügten Mangels
aus wichtigem und erkennbaren Grund die Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar
ist. Dies gilt auch, falls infolge der Nichterbringung der Reiseleistung die
Reise erheblich beeinträchtigt ist. Sie behalten in diesem Fall den Anspruch
auf Rückbeförderung, soweit dieser Vertragsbestandteil war, evtl.
anfallende Mehrkosten tragen wir. Wir sind aber berechtigt, für die bereits
erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistung eine Entschädigung
zu verlangen, sofern diese Leistungen für Sie nicht ohne Interesse waren.
8.4. Erbringen
wir eine mangelhafte Reiseleistung, so können
Sie gemäß § 651d BGB für die Dauer des Mangels
eine Minderung des Reisepreises verlangen, es sei denn, Sie haben
es schuldhaft unterlassen den Mangel anzuzeigen.
9. Schadenersatz, Haftungsbeschränkung
9.1. Beruht
der Mangel der Reise auf einem Umstand, den wir zu vertreten
haben, so können Sie unbeschadet der Minderung
oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt,
so können Sie auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
9.2. Gesetzliche
Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist insoweit ausgeschlossen oder beschränkt,
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften (wie z. B. durch die Abkommen
von Warschau und Guadalajara) die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen dem Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.3. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises bei Sachschaden beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) wir für einen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle gegen den Veranstalter gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind, haften wir bis 4.100.- Euro; sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist unsere Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
9.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
10. Pilotreisen
Pilotreisen sind sogenannte Erstlingsfahrten, bei denen es vor
Ort zu Änderungen am Programm, Routen und Standorten kommen
kann, die uns bei Drucklegung und Abreise noch nicht bekannt
waren. Dies kann z.B. daran liegen, dass Strassen, Stellplätze
oder Grenzübergänge plötzlich und überraschend
gesperrt oder geschlossen werden. Dem Charakter der Pilotreise
haben wir durch einen geringeren Reisepreise bereits vorab Rechnung
getragen.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet,
bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung
zur Kenntnisnahme zu geben. Diese ist beauftragt, Abhilfe zu
schaffen, sofern dies möglich
ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung
eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen.
Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher
Erklärung, hat die Reiseleitung bzw. Agentur nicht. Ist
eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann diese
die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen
unverzüglich dem Leistungsträger, möglichst schriftlich,
mitgeteilt werden.
Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen schuldhaft nicht nach,
so stehen Ihnen Gewährleistungsansprüche nicht zu.
12. Ausschluss von Ansprüchen
Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz
(§§ 651 c bis
651 f BGB) müssen Sie gem. § 651 g BGB innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei
uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherheit
schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Die genannten Ansprüche
verjähren innerhalb von einem Jahr; die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden
sollte.
13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Reiseveranstalters beruhen.
13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 u. 13.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
13.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Versicherungsvorschriften
14.1. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich und übernehmen
im Falle der Missachtung alle Konsequenzen (z. B. bei Schmuggel).
14.2. Die
Beschaffung der Visa wird vom Reiseveranstalter übernommen.
Sie müssen im Besitz eines Reisepasses mit ausreichender
Gültigkeit sein. Sollten Sie die geforderten Unterlagen
zur Einreisegenehmigung nicht zu dem von uns vorgegebenen Termin
bei uns einreichen,
können wir die daraus entstehenden Mehrkosten auf Sie umlegen.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung
es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.
14.3. Der
Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die
Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften.
15. Gerichtsstand
Leistung- und Erfüllungsort für Sie ist Hausbay. Gerichtsstand
für Vollkaufleute, Personen, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben und für Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist sowie für Passivprozesse ist St. Goar.
16. Hinweis nach BDSG und Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie als Reisender dem Reiseveranstalter
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, werden
von uns gespeichert und verwandt, soweit dies zur Vertragsdurchführung
notwendig ist. Sie sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder
werden, so behalten alle übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit
und beeinträchtigen die Wirksamkeit des Reisevertrages nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll die entsprechende
gesetzliche Regelung treten.
VERANSTALTER
Perestroika Tours GmbH
Schinderhannes 1 D-56291 Hausbay / Pfalzfeld
Tel. (06746) 80 28 0 · Fax 80 28 14
Geschäftsführer: Sabine Machado-Rettau
AG Koblenz, HRB 5939
Stand 8/2007