Reisebedingung zum Abschluss einer Pauschalreise

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Für alle Buchungswege gilt: Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Mir Tours für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen.

1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.3 Die Teilnehmer an den Fahrten reisen grundsätzlich mit Ihrem eigenen (Camping)-Fahrzeug. Für jedes Teilnehmerfahrzeug muss ein gültiger Schutzbrief (für In- und Ausland) mitgeführt werden. Der Wohnwagen muss mitversichert sein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Auslandsreisen eine Internationale Versicherungskarte erforderlich ist, und dass für Reisen in außereuropäische Gebiete, in denen die Karte nicht gilt, eine Erweiterung des Versicherungsschutzes beantragt werden muss, die ggf. bei der Einreise in die jeweiligen Länder nachgewiesen werden muss. Die Fahrzeuge müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, die Fahrer und die Teilnehmer den konditionellen Anforderungen gewachsen sein.

1.4 Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges angenommen, bedürfen jedoch noch der schriftlichen Bestätigung durch uns.

1.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch uns zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier).

1.6 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen, die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.7 Die von uns gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.8 Für langfristige Vorausbuchungen, also Anmeldungen für noch nicht in einem gültigen Prospekt veröffentlichte Reisen, sind die Angaben im derzeit gültigen Prospekt (z.B. Touren, Termine, Leistungen, Preise sowie Reise- und Zahlungsbedingungen) nicht verbindlich. Insoweit ist Ihre Anmeldung nicht verbindlich, sondern optional.

 

2. Widerruftrecht

2.1 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

 

3. Bezahlung

3.1 Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Bei Reisen mit frühzeitigen Fremdkosten (z.B. Visabeschaffung) sind 55 Tage vor Reise weitere 10% Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von uns aus dem in Ziffer 9.1 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Mit der Buchungsbestätigung wird Ihnen eine Rechnung zugesandt, aus der sich die Höhe der Anzahlungen sowie des Reisepreises ergibt.

3.2 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht durch Sie besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.3 zu belasten.

 

4. Leistungen und Preise

4.1 Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in unserem Programm, das für den Reisezeitraum gültig ist.

4.2 Prospekte, die nicht von Mir Tours herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von uns gemacht wurden.

4.3 Soweit eine Reise im Programm nicht anders beschrieben ist, schließen unsere Preise die Stellplatzgebühren der angebotenen Reise ein.

4.4 Der Reisepreis gilt pro Person und bezieht sich auf zwei Personen pro Fahrzeug. Haustiere können entsprechend der jeweiligen Reiseausschreibung mitgenommen werden. Mehrkosten, die durch die Tiere entstehen, sind vom Halter zu tragen.

 

5. Leistungsabweichungen und Preisänderungen

5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

5.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

5.3 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

5.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

  • entweder die Änderung anzunehmen
  • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
  • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn eine solche Reise angeboten wurde.

Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn Sie uns gegenüber reagieren, dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie uns gegenüber nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf sind Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 5.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

5.5 Wir weisen darauf hin, dass viele Übernachtungsplätze, die wir während unserer Fahrten anfahren, nicht den Qualitätsstandards entsprechen, die Sie aus Deutschland gewöhnt sind. Obwohl wir versuchen, stets die Besten zur Verfügung stehenden Plätze anzufahren, kann es im Einzelfall zu Qualitätseinbußen im Hinblick auf Hygienestandards der sanitären Einrichtungen, Wasserqualität und Stromversorgung kommen.

 

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Ihr Verlangen durch uns zu begründen ist. Wir haben die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet (Prozentsatz des jeweiligen Reisepreises):

Kategorie A:
Ab Anmeldung bis 55 Tage vor Reiseantritt 10%
vom 54. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 10. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 9. Tag vor Reiseantritt 75%

Kategorie B:
Ab Anmeldung bis 55 Tage vor Reiseantritt 10%
vom 54. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 29. bis 10. Tag vor Reiseantritt 35%
ab dem 9. Tag vor Reiseantritt 75%

Kategorie C:
Ab Anmeldung bis 55 Tage vor Reiseantritt 10%
vom 54. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 29. bis 10. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 9. Tag vor Reiseantritt 75%

6.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.

6.5 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben wird, konkret zu beziffern und zu begründen.

6.6 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, muss die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, geleistet werden.

6.7 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Die Erklärung muss uns bis zum Anmeldeschluss zugehen.

6.8 Wir haben zu Ihren Gunsten bei der ERGO Reiseversicherung AG eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen. Diesem treten Sie durch Ihre Reisebuchung automatisch als versicherte Person bei (nur bei EWR-Wohnsitz). Der Versicherungsbeitrag ist im Reisepreis enthalten. Versicherungsschutz besteht bei Rücktritt vor Reiseantritt und nach Reiseantritt bei Reiseabbruch aus versichertem Grund. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Versicherungsausweis (Versicherungsschein), dem Sie die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten entnehmen können (Auszug auf der Zusatzinformation).

 

7. Umbuchungen

Sie haben keinen Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 §3 EGBGB Ihnen gegenüber gegeben haben; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

Wird in den übrigen Fällen auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können wir ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt: 25 Euro pro Person zzgl. bereits entstandener Fremdkosten.

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe Sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

 

9. Kündigung des Reisevertrags

9.1 Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn wir:

a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und 

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angeben. Ein Rücktritt ist Ihnen gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

9.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

9.3 Wir können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von unseren Informationspflichten herrührt. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

10 Schadenersatz / Haftungsbeschränkung

10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

Wir haftet jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden die Verletzung unserer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.

 

11. Pilotreisen

Pilotreisen sind sogenannte Erstlingsfahrten, bei denen es vor Ort zu Änderungen am Programm, Routen und Standorten kommen kann, die uns bei Drucklegung und Abreise noch nicht bekannt waren. Dies kann z.B. daran liegen, dass Straßen, Stellplätze oder Grenzübergänge plötzlich und überraschend gesperrt oder geschlossen werden. Dem Charakter der Pilotreise haben wir ggf. durch einen geringeren Reisepreis bereits vorab Rechnung getragen.

 

12. Mitwirkungspflicht des Reisenden

12.1 Reiseunterlagen

Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Reisepässe) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhalten.

12.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

12.3 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.

Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem Vertreter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel uns zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters wird in der Teilnehmermappe unterrichtet. Unser Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

 

13. Ausschluss von Ansprüchen

Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz (§§ 651c bis 651f BGB) müssen Sie gem. § 651 g BGB unverzüglich nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherheit auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln erfolgen. Sie können Ansprüche nur später geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der unverzüglichen Meldung gehindert waren.

 

14. Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren.

Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.

Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

 

15. Pass-, Visa-, Gesundheits- & Versicherungsvorschriften

15.1 Wir werden Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Bei Besonderheiten (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit), werden wir Ihre Hilfe in Anspruch nehmen.

15.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften, sowie die Erfüllung versicherungsrechtlicher Aspekte. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir Sie nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

15.3 Die Beschaffung der Visa wird, soweit von den Botschaften gestattet, von uns übernommen. Sie müssen im Besitz eines Reisepasses mit ausreichender Gültigkeit sein. Sollten Sie die geforderten Unterlagen zur Einreisegenehmigung nicht zu dem von uns vorgegebenen Termin bei uns einreichen, können wir die daraus entstehenden Mehrkosten auf Sie umlegen. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben. 

 

16. Hinweis nach EGBGB (Datenschutz)

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, werden von uns gespeichert und verwandt, soweit dies zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Sie sind gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter: www.mir-tours.de/datenschutz/.

 

VERANSTALTER

Mir Tours & Services GmbH   
Hauptstraße 10   D-56291 Birkheim  
Tel. (06746) 80 28 0  ·  Fax  80 28 14
Geschäftsführer: Sabine Machado-Rettau
AG Koblenz, HRB 23355
USt.-Id-Nr.:DE 286022281          

 

Stand 8/2023