Unser Aktionsplan / die Corona-Strategie:

Die Größe der Reisegruppen wird verkleinert. Die Mindestteilnehmerzahl liegt z.T. schon bei 16 Personen. 

Bei der Bereitstellung von zusätzlichem Mund-Nase-Schutz  und dem Bevorraten von Desinfektions- und Reinigungsstoffen wird unser gesamtes Team aktiv mitwirken.

Gemeinsame Besichtigungen und Führungen finden mit Personenführungsanlage (Funkempfänger) statt, damit die Gruppe Abstand halten kann, ohne etwas zu verpassen. Die dafür nötigen Empfänger stellen wir Ihnen jeweils für die Dauer der Reise zur Verfügung.

Was ist von Ihrer Seite erforderlich:

  • Sie sollten vor Reisebeginn geimpft und geboostert sein und dies durch einen Impfausweis belegen können. Genesene, mit aktuellem Nachweis, sind auch willkommen. Wenn das nicht auf Sie zutrifft, sollten Sie vor Buchung Rücksprache mit uns halten.  
  • Die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln je nach Vorgaben der zuständigen Behörden bzw. des örtl. Gastgebers oder Reiseleiters. 
  • Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Corona-Thematik, damit Mitreisende nicht zu Schaden kommen, z.B. wo nötig Mund-Nase-Schutz tragen, Selbsttests.
  • Das Verständnis für die Wissenschaft, denn es gibt immer wieder neue Erkenntnisse. Daher können sich Empfehlungen ändern; dies bedeutet, dass wir flexibel sein müssen.

Ergänzungs-Schutz Covid-19 der ERGO Reiseversicherung

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 erweitert den Versicherungsschutz im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung um folgende Leistungen:

  1.  Erkrankung und Tod aufgrund Covid-19
  2. Absicherung von Quarantäne:
  • persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
  • Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
  • Verweigerung der Einreise, z. B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur.
  • Testergebnis vor Rückreise positiv: Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende
  • Risikoperson von einer Quarantäne (behördlich angeordnet) betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis max. 5.000 € pro Person.

Versicherungsschutz besteht in allen Sparten der Hauptversicherung, auch wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 vorliegt.

Zusätzliche Kosten, entstanden durch Reiserücktritt oder Reiseabbruch im Zusammenhang mit Covid-19, sind somit abgedeckt.

Die Ergänzungsversicherung ist weltweit gültig.

Bitte beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung auch bei dem Ergänzungsschutz besteht.

Ergänzungs-Schutz Covid-19 für eine Reise: ab 26 € (kurzfristige Prämienanpassung, entsprechend der Dynamik der Pandemie, wahrscheinlich).

Abschluss dieser Versicherung ist sofort bei Buchung, oder bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich.